Menschenrecht auf Bildung
In Art. 26, Par. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO steht folgendes:
Jeder hat das Recht auf Bildung.
Die Bildung ist unentgeltlich, mindestens der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung.
Der Grundschulunterricht ist obligatorisch.
Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.....
Die Regierung von Togo hat diese Charta ebenfalls unterzeichnet. Trotzdem ist in diesem Land (wie in sehr vielen anderen sog. Entwicklungsländern) der Besuch einer Schule weder obligatorisch noch gratis.
Ein Obligatorium könnte gar nicht durchgesetzt werden, weil nach wie vor viele Kinder, vor allem solche die in Dörfern geboren werden, nicht statistisch erfasst werden und oft auch keine Geburtsurkunde erhalten.
Bei einer Bevölkerungsstruktur mit gegen 50% der Einwohner unter 25 Jahren ist ausserdem jeder Staat enorm gefordert oder überfordert beim Aufbau eines den modernen Anforderungen genügenden Schulsystems.
Seit 2007 wird in Togo für den Besuch einer öffentlichen Primarschule kein Schulgeld mehr erhoben. Oft müssen die Kinder oder ihre Eltern aber Beiträge bezahlen für den Betrieb oder Unterhalt der Schulen, an die Löhne der Lehrer oder ähnliche Bedürfnisse.
In jedem Fall müssen sich die Schüler 'ausgerüstet' in der Schule präsentieren, d.h. sie benötigen eine Uniform (in grösseren Ortschaften), ein Turntenue und sie müssen Hefte, Schreibzeug und oft auch Bücher selber mitbringen.