Steuerbefreiung
Durch die Verfügung des Steueramtes des Kantons Solothurn vom 19. Oktober 2011 (Dossier 2270) ist der Verein MVCP Schweiz als gemeinnützige Organisation anerkannt und dadurch von der Steuerpflicht befreit.
In der Folge sind auch Spenden an MVCP Schweiz durch die Spender von der Einkommenssteuer absetzbar, sofern sie den Betrag von Fr. 100.- pro Jahr übersteigen.
Diese Regelung gilt für Spender aus allen Kantonen.
Die Verfügung ist hier einsehbar (Link zu Dokument)